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Rauchmelder im Schlafzimmer | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder im Schlafzimmer

10.01.2023

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In Deutschland gilt bundesweit für den privaten Wohnraum eine Rauchmelderpflicht – mit gutem Grund: Das prägnante Piepen des Rauchmelders kann im Notfall Leben retten. Vor allem für schlafende Person kann das Alarmsignal überlebenswichtig sein. Denn entgegen der vorherrschenden Annahme kommen die meisten Menschen nicht durch Feuer um, sondern sterben an einer Rauchgasvergiftung. Rauchgas verbreitet sich nämlich nicht nur schneller als Feuer, sondern auch lautlos. Während wir schlafen, ist zudem unsere Fähigkeit, Gerüche wahrzunehmen, vermindert. Diese vielen Faktoren können dazu führen, dass das Feuer bzw. der Rauch während des Schlafens nicht rechtzeitig oder gar nicht bemerkt werden und Betroffene keine Chance haben, der Gefahr zu entkommen, bevor es zu spät ist. Allein in Deutschland sterben immer noch jedes Jahr bis zu 360 Menschen durch Wohnungsbrände. Ca. zwei Drittel aller Brandopfer werden zudem nachts im Schlaf überrascht.

Daher sind Rauchmelder vor allem im Schlafzimmer, aber auch im Kinderzimmer oder im Flur, der als Rettungsweg dienen kann, so wichtig und per Gesetz verpflichtend.

Wo werden Rauchmelder im Schlafzimmer und anderen Räumen angebracht?

Bei der Installation und Instandhaltung von Rauchmeldern müssen ein paar (überlebens-) wichtige Kriterien – abhängig von Zimmer und Raumbeschaffenheit – beachtet werden.

Allgemein ist die Installation von Rauchmeldern recht unkompliziert: Der Rauchmelder-Sockel wird oben an der Decke angebracht, im Anschluss der Rauchmelder in die Halterung eingedreht. Wenn Sie sich hierbei an die passende Bedienungsanleitung halten, sind Sie allemal auf der sicheren Seite – die in diesem Fall überlebenswichtig sein kann.

Die wichtigste Regel bei der Installation von Rauchmeldern ist, dass das Gerät möglichst in der Zimmermitte an der Decke montiert werden muss. Damit Sie immer rechtzeitig gewarnt werden, egal von welcher Seite der Brandrauch kommt, sollten Rauchmelder nicht in Ecken oder Nischen angebracht werden.

Ihre Räume in der Wohnung sind besonders groß, erstrecken sich über mehrere Etagen oder haben viele Schrägen? Dann ist es wichtig, folgende Anweisungen zu befolgen:

  • Bei Dachschrägen sollte der Rauchmelder mit einem Abstand von einem halben bis zu einem Meter zur Dachspitze montiert werden.
  • Bei großen Räumen (ca. ab 60 Quadratmeter), die durch Stellwände, Möbel oder Erker unterbrochen sind, sollte ein Rauchmelder für jeden Teilbereich des Raumes installiert werden.
  • Offene Räume, die sich über mehrere Etagen öffnen, sollten über mindestens einen Rauchmelder auf der oberen und unteren Ebene verfügen.
  • Rauchmelder sollten zudem nie in der Nähe von Luftschächten oder in einer Ecke, in der starke Zugluft herrscht, angebracht werden.
  • Auch dürfen Rauchmelder keinesfalls überstrichen werden, da andernfalls nicht mehr genügend Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangen könnte und das Gerät bei Feuer nicht mehr sicher funktioniert.
Rauchmelder-Installation in der 3-Zimmer-Wohnung

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Rauchmelder anbringen im Schlafzimmer

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Wie Rauchmelder anbringen? Laut Bedienungsanleitung, immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch nach oben steigt und bestenfalls in der Mitte des Raums.

Was ist bei der Installation von Rauchmelder zu beachten?

Ist der Rauchmelder erstmal montiert, muss er in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Jahr, auf Funktionalität getestet werden. Dieser Test ist in der Regel kinderleicht: Jeder Rauchmelder verfügt über einen Testknopf, der gedrückt werden muss, bis der Alarm ertönt. Mit dem Loslassen verstummt auch das Signal. Ertönt der Alarm nicht, muss das Gerät oder die Batterien ausgetauscht werden. Wenn sämtliche Rauchmelder in einer Wohnung oder in einem Haus per Funk vernetzt sind, sollten bei dem Test alle Geräte den Alarm auslösen – andernfalls müssen auch hier nicht funktionsfähige Rauchmelder identifiziert und ausgetauscht oder mit neuen Batterien versehen werden.

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Rauchmelderpflicht in Deutschland

Die Pflicht, Gebäude mit Rauchmeldern auszustatten, gilt heute in 15 von 16 Bundesländern für alle Wohnungen und Wohnhäuser. Sie besteht für die eigene Wohnung genauso wie für das vermietete Eigentum. Nur in Sachsen ist die Rauchmelder-Installation aktuell nur für Neu- und Umbauten verpflichtend. Eine Änderung der Landesbauverordnung zur Ausstattung der Bestandsbauten ist für 2024 geplant. In Berlin und Brandenburg hingegen müssen Rauchmelder zuzüglich zu den bundesweit vorgeschriebenen Räumen auch in allen Aufenthaltsräumen, also auch im Wohn- und Arbeitszimmer angebracht werden. Wir haben die Räume, in denen Rauchmelder verpflichtend sind oder nur per Sondergenehmigung installiert werden müssen, noch einmal zusammengefasst:

Wo Rauchmelder angebracht sein müssen:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure, die als Rettungswege dienen
  • Zusätzlich nur in Berlin und Brandenburg: Alle Aufenthaltsräume, z.B. Wohn- und Arbeitszimmer

Wo reguläre Rauchmelder nicht installiert werden sollen:

  • In der Küche, sofern diese kein Durchgangszimmer und damit ein Rettungsweg ist. Dabei ist eine Wandmontage erlaubt, um bei einem Alarm beim Kochen und Braten den Rauchmelder ausstellen zu können.
  • Im Badezimmer, da hier der Wasserdampf wiederum Fehlalarme auslösen kann, und hier sehr selten Brände entstehen.
  • Auf dem Dachboden, sofern nicht als Wohnraum ausgebaut, da hier oftmals mehr Staub sowie erhöhte Temperaturen herrschen, die ebenfalls den Alarm des Rauchmelders fälschlicherweise auslösen können.
  • In der Garage, weil dort Staub, aber auch Abgase zu Fehlalarmen führen können.
  • In Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern

Wer jedoch in Sachen Sicherheit keine Abstriche machen möchte, kann die Installation eines Herdwächters oder Wärmemelders in der klassischen Küche vornehmen. Wichtig ist auch, dass bei Gasthermen, Kaminen und Öfen zusätzlich Kohlenmonoxid-Melder empfohlen werden. Für größere Wohnungen oder Einfamilienhäusern lohnt sich zudem die Installation von funkvernetzten Rauchmeldern. In Treppenhäusern empfiehlt sich ein Rauchabzug, der im Brandfall automatisch auslöst und so das Treppenhaus entraucht und zu einem Fluchtweg werden lässt.

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Rauchmelder­pflicht

Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend, in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen auch in gewerblichen Einrichtungen. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln die Rauchmelder-Installation und -Wartung.

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