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Rauchmelder im Wohnzimmer | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder im Wohnzimmer

19.01.2023

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Da Rauchmelder von den Gefahren eines unbemerkten Brandausbruchs schützen, sind sie in allen Bundesländern Pflicht. Zumindest in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg gelten, ist die Installation von Rauchmeldern durch die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen von der Rauchmelderpflicht sind Bad und Küche – hier würde der in erhöhtem Maße auftretende Wasserdampf zu Täuschungsalarmen führen.

In Wohnzimmern und weiteren Aufenthaltsräumen sind Rauchmelder hingegen nur in wenigen Bundesländern verpflichtend. Warum in vielen Bundesländern kein Rauchmelder im Wohn- oder Arbeitszimmer installiert werden muss, ergibt sich nicht – denn erstens gibt es dort besonders viele elektrische Geräte, die Brandverursacher Nr. 1 sind, und schließlich kann der rechtzeitige Warnton eines Rauchmelders bei Ausbruch eines Feuers Leben retten. Noch immer sterben im Jahr rund 360 Menschen allein in Deutschland durch Wohnungsbrände.

Ist ein Rauchmelder im Wohnzimmer Pflicht?

Ob Rauchmelder in Aufenthaltsräumen wie im Wohnzimmer verpflichtend sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Da das Thema Brandschutz Ländersache ist, gelten – je nach Bundesland – unterschiedliche Regelungen, z. B. was die Wartung von Rauchmeldern angeht, aber eben auch, wo diese überhaupt installiert werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Installation eines Rauchmelders im Wohnzimmer nur in Berlin und in Brandenburg. Die Rauchmelderpflicht gilt in diesen Bundesländern für alle Aufenthaltsräume, außer für Küche und Bad. Rauchmelder müssen also sowohl im Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer als auch im Flur und im Arbeitszimmer installiert werden.

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Rauchmelderpflicht in Deutschland | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelderpflicht

Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend, in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen auch in gewerblichen Einrichtungen. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln die Rauchmelder-Installation und -Wartung.

Wo muss ich den Rauchmelder im Wohnzimmer anbringen?

Wer in Berlin oder Brandenburg wohnt, ist als Eigentümer verpflichtet, in allen Aufenthaltsräumen, und damit auch in den Wohnzimmern, in seiner eigenen Wohnung bzw. in seiner Mietwohnung Rauchmelder anzubringen. Dabei ist es äußerst wichtig, das Gerät korrekt im Raum zu platzieren. Denn eine falsche Platzierung kann die Funktionsweise des Rauchmelders beeinträchtigen.

Grundsätzlich reicht ein Rauchwarnmelder nur für einen maximalen 60 qm großen Raum aus. Damit der Rauchmelder korrekt und zuverlässig seinen Dienst verrichten kann, sollten Sie ihn mittig an der Zimmerdecke installieren. Bei größeren Wohnzimmern ist Folgendes zu beachten:

  • Wohnzimmer in L-Form, über 60 qm: Sie benötigen zwei Rauchmelder (einen auf jeder Seite des Raumes).
  • Wohnzimmer mit Stell- oder Teilwänden oder großen Möbeln: Sie sollten pro Teilbereich einen Rauchmelder installieren.
  • Offene Verbindungen über mehrere Etagen: Es wird mindestens auf der oberen Ebene ein Rauchmelder benötigt.
  • Dachschrägen: Bei Wohnzimmern mit Dachschrägen kann der Rauchmelder bis zu einer Neigung von maximal 20 Grad ganz normal angebracht werden, bei größeren Neigungen sollte ein Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke eingehalten werden. Bei Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1 m können Sie den Rauchmelder genau dort platzieren.
Bitte beachten Sie

Rauchmelder sollten nie in der Nähe von Luftschächten oder in einer Ecke, in denen starke Zugluft herrscht, angebracht werden. Bei Feuer kann das Gerät die Rauchentwicklung im Raum nicht korrekt messen und im Notfall somit falsche oder gar keine Warnsignale von sich geben.

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Wo Rauchmelder anbringen | Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder anbringen

Wie Rauchmelder anbringen? Laut Bedienungsanleitung, immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch nach oben steigt und bestenfalls in der Mitte des Raums.

Rauchmelderpflicht für Mietwohnung: in welchen Bundesländern besteht sie?

Eine Rauchmelderpflicht für Mietwohnungen gilt grundsätzlich für alle Bundesländer, wenn auch mit gewissen Unterschieden und Einschränkungen. Generell ist es aber erst einmal unerheblich, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben: Laut Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist Ihr Vermieter bzw. der Eigentümer der Immobilie verpflichtet, ordnungsgemäß Rauchmelder in Ihrem Zuhause zu installieren. Dazu gehören mindestens Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg aus einem Aufenthaltsraum dienen.

Hinweis

Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für gemietete Immobilien, sondern auch für Wohnungseigentum. Bewohnen Sie also die eigene Wohnung oder das eigene Haus, sind Sie ebenfalls per Gesetz dazu verpflichtet, einen Mindestschutz gegen Brände durch die Installation von Rauchmeldern zu gewährleisten.

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Rauchmelderpflicht & Wartung von Rauchmeldern

Ob Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen: Eine Rauchmelderpflicht besteht für Mietwohnungen in allen Bundesländern.

Auch wenn die Landesregierungen die Bedeutung eines ordnungsgemäßen Brandschutzes in Privathäusern und -wohnungen erkannt haben, gibt es dennoch wesentliche Unterschiede in den Zuständigkeiten. Während für die Installation und den Austausch der Rauchmelder nach 10 Jahren die Immobilieneigentümer bzw. Vermieter zuständig sind, wird die anschließende Wartung oftmals auf die Mieter ausgelagert.

Ob Vermieter oder Mieter für die Wartung der Rauchmelder in Wohnzimmer, Schlafzimmer & Co. zuständig sind, regeln die Landesbauordnungen. Als Mieter sind Sie sich in folgenden Bundesländern für die Instandhaltung und Pflege der Rauchmelder zuständig: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Wer nicht in der Lage ist, die Überprüfung selbst vorzunehmen – etwa aufgrund eines hohen Alters oder eines Handicaps – kann von seinem Vermieter Unterstützung verlangen.

ABER: Der Vermieter bleibt trotzdem laut mietrechtlicher Pflicht dafür zuständig, die installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten und damit die Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch die anderslautende Regelung in den oben genannten Landesbauordnungen!

Wer hingegen als Mieter in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt oder Thüringen wohnt, muss sich um die Wartung seiner Rauchmelder nicht selbst kümmern. Hier ist der Vermieter gemäß der Landesbauordnungen offiziell in der Pflicht.

Wichtiger Hinweis

In einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ist die Rauchmelderpflicht bereits seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Hier ist es besonders wichtig, die Rauchmelder rechtzeitig auszutauschen und durch neue Geräte zu ersetzen. Generell sollten Rauchmelder gemäß der Herstellerangaben alle 12 Monate umfassend gewartet und geprüft werden.

Fazit: Muss im Wohnzimmer ein Rauchmelder sein?

Grundsätzlich muss per Gesetz nur in den Bundesländern Brandenburg und Berlin ein Rauchmelder auch im Wohnzimmer installiert sein. In allen anderen Bundesländern reicht der sogenannte Mindestschutz durch Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, aus.

Aber auch wenn die Rauchmelderpflicht nur in wenigen Bundesländern bislang auch Rauchmelder in Wohnzimmern vorschreibt, empfehlen wir allen Mietern und Vermietern auch hier einen zusätzlichen Brandschutz. Besonders im Wohn- und Arbeitszimmer gibt es viele elektrische Geräte und damit klassische Brandquellen. Nur indem Sie auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer einen Rauchmelder installieren, können Sie die Gefahr eines unbemerkten Brandausbruchs eindämmen – und so für die Sicherheit Ihrer Familie sorgen.

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