Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts vom Feuer überrascht. Und zwar während sie und auch ihr Geruchssinn schlafen. Die Folge: Der giftige und lebensgefährliche Brandrauch bleibt unbemerkt. In der Wohnung installierte Rauchmelder retten in dieser Situation Leben und leisten vorbeugenden Brandschutz. Wie? Indem sie bei starker Rauchentwicklung ein lautes akustisches Signal absetzen und so alle Bewohner rechtzeitig warnen. Deshalb sind heute bundesweit Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben – auch in Nordrhein-Westfalen (NRW).
Seit dem 1. April 2013 müssen alle neu gebauten Wohnungen (Neubauten) sowie Ein- und Zweifamilienhäuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Bestandsbauten gab es zunächst noch eine Übergangsfrist, ab dem 31.12.2016 gilt jedoch auch für diese eine Rauchmelderpflicht. In die Pflicht genommen sind hier die Haus- bzw. Wohnungseigentümer bzw. bei Mehrfamilienhäusern oder größeren Wohnanlagen die Wohnungseigentümergesellschaften (WEG‘s). Eigentümer sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre jeweiligen Wohnhäuser oder ihre Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus vorschriftsmäßig mit Rauchwarnmeldern auszustatten: egal ob sie den Wohnraum selbst nutzen oder vermieten.
Laut der Landesbauordnung NRW ist in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und sämtliche Fluren, die als Fluchtweg dienen, mindestens ein Rauchmelder erforderlich. Zu den Schlafzimmern zählen auch Einzimmerapartments. Nicht mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen Bäder, Toiletten und Küchen (mit einigen Ausnahmen) sowie sonstige Aufenthaltsräume wie Wohn- oder Arbeitszimmer. Da Rauchwarnmelder aber mehr Sicherheit und Schutz im Falle eines Brandes bieten, ist auch in allen Aufenthaltsräumen außer der Küche eine Installation durchaus empfehlenswert. Für Berlin und Brandenburg ist dies in der Landesbauordnung sogar gesetzlich verankert. Je nach Bedarf können die Rauchmelder von Ihnen selbst angebracht oder durch externe Dienstleister installiert werden.
Nein, weder in NRW noch in anderen Bundesländern sind Rauchmelder für separate Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern gesetzlich vorgeschrieben. Hier gilt aus sehr gutem Grund keine Rauchmelderpflicht. Denn löst ein Rauchmelder im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses Alarm aus, besteht die Gefahr, dass sämtliche Bewohner panisch ihre Wohnungen verlassen und ins Treppenhaus flüchten – in dem sich aber bereits giftiger Brandrauch stark ausgebreitet hat. Genau das kann leider tödlich enden.
Daher gilt: Alle Menschen, in dessen vier Wänden es nicht brennt, sollen in der Wohnung bleiben, Ruhe bewahren und bei offenem Fenster auf Rettung durch die Feuerwehr warten. Die landeseigenen Bauordnungen verbieten jedoch nicht, verbleibende Risiken im Treppenhaus zusätzlich abzusichern – beispielsweise durch einen Rauchabzug. Dieser würde im Brandfall automatisch auslösen und das Treppenhaus als Fluchtweg entrauchen.
Online-Broschüre "Rauchmelder in Haus & Wohnung"
Rauchwarnmelder bieten nur zuverlässig Schutz, wenn sie nicht nur ordnungsgemäß installiert, sondern auch regelmäßig gewartet werden. Wer aber ist für die Wartung verantwortlich? Mieter oder Eigentümer? In der NRW-Landesbauordnung steht: „Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ Somit können beide Parteien die Wartung übernehmen. Aber aufgepasst, für Eigentümer gilt hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Rein mietrechtlich sind nämlich alle Eigentümer verpflichtet, die eingebauten Rauchmelder betriebsbereit zu halten. Und diese Pflicht steht letztlich über der Anweisung der Landesbauordnung in NRW.
Bislang gibt es in NRW keine gesetzlichen Kontrollen – weder durch die zuständigen Ämter noch durch andere Behörden. Dabei besteht in NRW für sämtliche Wohnungen eines Mehrfamilienhauses Rauchmelderpflicht. Noch dazu retten sie im Ernstfall das Leben der Bewohner. Haften Eigentümer im Schadensfall, wenn sie keine Rauchmelder installiert haben? Drohen ihnen Strafen? Theoretisch ja, denn sie sind sowohl für den Einbau der Geräte als auch deren reibungslosen Betrieb per Gesetz verantwortlich. Fehlen die erforderlichen Rauchmelder, können auf die Eigentümer im Falle eines Brandes hohe Bußgelder, bei einem Personenschaden sogar Haftstrafen zukommen.
Rauchmelder können Sie im Elektrofachgeschäft, im Baumarkt, über spezielle Dienstleister oder aber online kaufen. Wichtig ist, dass die Geräte den nötigen Anforderungen entsprechen. Rauchmelder, die nicht nur nach der europäischen Produktnorm EN 14604 geprüft, sondern mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ ausgezeichnet sind, bieten zuverlässigen Schutz und Langlebigkeit – auch dank einer fest eingebauten und leistungsstarken 10-Jahres-Batterie.
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